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   BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96   

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BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96 (https://dejure.org/1997,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 7 C 50.96 (https://dejure.org/1997,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 (https://dejure.org/1997,2031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebautes Grundstück; Buchgrundstück; bäuerliches Anwesen; LPG-Fläche; Zeitwert; Beleihungswert; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Ursachenzusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96
    Der Zeit- bzw. Beleihungswert eines solchen Buchgrundstücks kann sich allein nach dem mit dem Wohngebäude bebauten Flurstück richten, wenn dem Eigentümer voraussichtlich nur ein am Beleihungswert dieses Flurstücks orientierter Kredit gewährt worden wäre (wie BVerwG, Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704).

    Drittens muß die Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704 m.w.N.).

    Im vorgenannten Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß entgegen der Regel, wonach für die Überschuldungsprüfung auf den Zeitwert des Buchgrundstücks abzustellen ist, ausnahmsweise ein hiervon abweichender Zeit- bzw. Beleihungswert maßgebend sein kann, wenn nur ein Flurstück des Buchgrundstücks bebaut war und sein Eigentümer hinsichtlich der übrigen Parzellen - etwa wegen deren Einbringung in eine LPG - kein Nutzungsrecht hatte; Umstände der dargelegten Art lassen für gewöhnlich berechtigterweise daran zweifeln, ob nach der Beleihungspraxis in der DDR Kredite für Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude bis zum Betrag des für das gesamte Grundstück festgesetzten Einheitswerts bewilligt worden wären.

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96

    Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96
    § 1 Abs. 2 VermG will der ökonomischen Zwangslage gerecht werden, in die Eigentümer bebauter Grundstücke durch die Politik der niedrigen Mieten in der DDR geraten konnten, welche der Hauptgrund für die latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken war (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - VIZ 1997, 217).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 361.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96
    Von einem zu Wohnzwecken vermieteten bebauten Grundstück im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG kann allerdings dann nicht mehr die Rede sein, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken sich nur als wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallende Fremdnutzung des Wohngebäudes darstellte, wie der Senat in seinem Beschluß vom 3. Januar 1996 - BVerwG 7 B 361.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 60) entschieden hat.
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

    Bei gemischt genutzten Wohngebäuden kann der Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung des Grundstücks nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil schon die auf den eigengenutzten Gebäudeteil entfallenden Aufwendungen zur bevorstehenden Überschuldung geführt haben (Einschränkung der Rechtsprechung des Senats zur überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung, vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).

    Ob das Buchgrundstück neben der Vermietung zu Wohnzwecken auch zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurde, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erheblich; entscheidend ist die Nutzung des Wohngebäudes (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 S. 332 ).

    Bei Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht, ist jedoch der Zeitwert konkret zu ermitteln; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn der unbebaute Teil des Buchgrundstücks mangels eines Nutzungsrechts des Grundstückseigentümers nicht beleihbar war (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 256 ; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 335).

    Für die Fälle eines zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäudes hat der Senat den Ursachenzusammenhang allerdings verneint, wenn die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 332 ).

    Maßgebend für die Aufteilung sind dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - (a.a.O. S. 336) entwickelt hat.

    Auf der anderen Seite ist eine Aufteilung der Aufwendungen entbehrlich, wenn offensichtlich ist, dass ein Abzug der auf die eigengenutzte Wohnung entfallenden Aufwendungen nichts an der Überschuldungslage ändern würde, wie dies bei größeren Mehrfamilienhäusern der Fall ist (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 336).

  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 14.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes - Auskehr des nach

    Entscheidend ist die Nutzung des Wohngebäudes (Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 7 C 50.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).

    17 b) Das Verwaltungsgericht durfte aber den erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen der bevorstehenden Überschuldung des Grundstücks und den nicht kostendeckenden Mieten nicht schon deshalb verneinen, weil bereits der notwendige Instandsetzungsaufwand, der auf den eigengenutzten Teil des Wohnhauses entfiel, den Zeitwert des Grundstücks überschritt (so in Abgrenzung zum Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 nunmehr Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 ).

    Auf der anderen Seite ist eine Aufteilung der Aufwendungen entbehrlich, wenn offensichtlich ist, dass ein Abzug der auf die eigengenutzte Wohnung entfallenden Aufwendungen nichts an der Überschuldungslage ändert, wie dies bei größeren Mehrfamilienhäusern der Fall ist (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    So hat er bei gleichermaßen eigengenutzten und vermieteten Wohngebäuden den gesetzlich geforderten Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung verneint, wenn schon die zur Sicherung der Bewohnbarkeit des eigengenutzten Gebäudeteils erforderlichen Aufwendungen die Überschuldung des Grundstücks zur Folge hatten (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).
  • VG Leipzig, 18.07.2001 - 2 K 464/96

    Vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Übergang eines ehemaligen

    Denn die landwirtschaftlichen Flächen wurden von der LPG genutzt und der vermietete Teil des Wohngebäudes war zum eigengenutzten Teil zumindest gleichgewichtig (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1997, 7 C 50.96, zit. nach Juris), d.h. ausweislich des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr.-Ing.

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lag der von dem Sachverständigen Prof. Dr. ... so ermittelte Beleihungswert des streitbefangenen Grundstücks im Jahr 1979 bei 7.340,00 M, wobei hier bei der Ermittlung des Zeitwertes des streitbefangenen Grundstückes entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1997, a.a.O.) allein auf den Zeitwert des mit dem Wohngebäude bebauten Flurstückes abzustellen war, da der Alteigentümerin voraussichtlich nur ein am Beleihungswert dieses Flurstückes orientierter Kredit gewährt worden wäre.

    Denn eine Kausalität zwischen unmittelbar bevorstehender Überschuldung und Niedrigmieten ist bei zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäuden ausgeschlossen, wenn die Überschuldung bereits ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Instandsetzungsaufwendungen unmittelbar bevorstand (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1997, 7 C 50.96, zit. nach Juris) So liegt es hier.

  • VG Schwerin, 31.05.2000 - 3 A 294/96

    Drittwiderspruch gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten

    Drittens muß diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 7 C 27.92 -, VIZ 1993, 448; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 39.93 -, VIZ 1995, 344, 345 f.; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, VIZ 1995, 348, 349; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, VIZ 1996, 514; BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 -, VIZ 1997, 475, 476).

    Denn dem § 1 Abs. 2 VermG liegt grundsätzlich der Grundstücksbegriff im Rechtssinne zugrunde (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - 7 C 13.97 -, VIZ 1998, 509; BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 -, a.a.O.).

    Die Qualität eines bebauten Grundstücks i.S. des § 1 Abs. 2 VermG bleibt trotz landwirtschaftlicher Nutzung der Flächen der Hufe erhalten, solange sich nicht die Vermietung als wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallende Fremdnutzung des Wohngebäudes darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96

    Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung

    Der Schädigungstatbestand der eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, daß die zum Eigentumsverlust führende ökonomische Zwangslage auf nicht kostendeckenden Mieten beruht; an diesem Ursachenzusammenhang kann es fehlen, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken von untergeordneter Bedeutung ist und die Eigennutzung des Gebäudes überwiegt (wie Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475).

    Wurde demgegenüber ein Wohngebäude gleichermaßen eigengenutzt und vermietet, ist der gesetzlich verlangte Ursachenzusammenhang dann zu verneinen, wenn schon die zur Sicherung der Bewohnbarkeit des eigengenutzten Gebäudeteils erforderlichen Aufwendungen die Überschuldung des Grundstücks zur Folge haben; denn der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gewährt nach seinem Zweck, den aufgrund ökonomischen Zwangs infolge staatlich angeordneter Niedrigmieten herbeigeführten Eigentumsverlust wiedergutzumachen, Ansprüche nur demjenigen Eigentümer, der in eine derartige Zwangslage wegen nicht kostendeckender Mieten geraten ist (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62).
  • BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Diese Frage ist anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111) im erstgenannten Sinn zu beantworten, ohne dass es hierzu eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Nach Ansicht der Beschwerde weicht das angegriffene Urteil von dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 ab, weil das Verwaltungsgericht nicht vom Einheitswert des Wohngebäudes ausgegangen sei.

  • BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz;

    An dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen den nicht kostendeckenden Mieten und einer bevorstehenden Überschuldung fehlt es aber, wenn bei einem zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäude die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).
  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn es hat - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 = ZOV 1997, 419) - für die Annahme des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 VermG darauf abgestellt, ob für ein bebautes Grundstück oder Gebäude in dem Zeitraum vor Eigentumsverlust tatsächlich nicht kostendeckende Mieten erzielt wurden und diese Kostenunterdeckung die (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Überschuldung des Grundstücks verursacht hat.
  • BVerwG, 19.02.2002 - 7 B 87.01

    Annahme des Ursachenzusammenhangs zwischen nicht kostendeckenden Mieten und

  • BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Gera, 29.03.2001 - 5 K 1919/97

    Auskehr des Erlöses von Grundstücksveräußerungen nach dem Gesetz zur Regelung

  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten

  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 451.97

    Eigengebrauch eines Grundstücks - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer

  • VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03

    Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit

  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

  • BVerwG, 07.07.1998 - 7 B 141.98

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz wegen aktenwidrigem Verhalten des

  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

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